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leines, zweistöckiges Fachwerkhaus des frühen 18. Jahrhunderts an der Ecke zu einem Durchgang, dem es die Traufseite zuwendet. Diese zeigt eine verhältnismäßig aufwändige Konstruktion mit Geschossvorkragung und ausgebildetem Quergebälk (vorstehende Balkenköpfe mit Hohlkehlen, profilierte Schwelle). Verstrebung der Eckständer durch halbe Mann-Figuren, im oberen Stockwerk mit kurzen Halsriegeln. Zwerchhaus. Der Eingang in einem jüngeren Anbau. Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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