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Recht ungestört erhaltenes zweistöckiges Fachwerkwohnhaus noch aus dem 18. Jahrhundert. Traufständig, acht Gefache breit, halbe Männer zur Stabilisierung der Eckständer, ein Bundständer im Obergeschoss mit Fußstreben. In einer Linie durchlaufende Brustriegel. Eckständerfüße, geringe, abgerundete Geschossvorkragung. Haustür des 19. Jahrhunderts mit verglaster Klappe und einfachem Oberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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