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Breitgelagertes, zweistöckiges, verschindeltes Fachwerkhaus auf erneuertem hohem Sockel. Das Haus wird traufseitig erschlossen. Die deutlichen Auskragungen der Geschosse und des Giebels lassen als Bauzeit das frühe 18. Jahrhundert vermuten; das Fachwerkgefüge ist, nach der Situation der Fenster zu urteilen, im Wesentlichen erhalten. Das Doppelhaus geht auf einen seit 1583 nachweisbaren Hof zurück, der im frühen 18. Jahrhundert geteilt worden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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