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Als Zeugnis früherer Wirtschaftsform in der "Vorstadt" Wörth hat sich ein zweigeschossiges Scheunengebäude erhalten. Drei Zonen breit, traufständig und mit zwei Einfahrtstoren versehen, zeigt der um die Wende zum 19. Jahrhundert errichtete Fachwerkbau auch repräsentative Details: einen kleinen Krüppelwalm an der verschindelten rechten Giebelseite und eine Auskragung des oberen Stockwerks, dessen Schwelle mit einem Profil versehen wurde. Über beiden Toren Ladeluken zwischen den regelmäßig angeordneten Geschossstreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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