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Die von Friedberg kommende, 1897 in Betrieb genommene Bahnlinie gabelte sich in Beienheim Richtung Hungen und Nidda. Als Knotenpunkt kommt dem Beienheimer Bahnhof, der den Typus der übrigen Bahnhöfe aus der Entstehungszeit dieses Verkehrsweges entspricht, eine besondere Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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