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Das hier zu behandelnde, breitgelagerte Anwesen ist traufständig, zweigeschossig und verschindelt. Es zeigt eine auffällig symmetrische Fensteranordnung und trägt ein breites Zwerchhaus mit querovalem, geteiltem Fenster im Giebel. In diese klassizistisch anmutende Form ist das Haus erst spät gebracht worden; der linke Bereich war ursprünglich ein Fachwerkwohnhaus wohl des ausgehenden 18. Jahrhundert, dem 1862 rechts Scheuer, Vieh- und Schafstall sowie „Holzschoppen" angebaut wurden, so dass ein regelrechter Streckhof entstand. Der Wirtschaftstrakt ist am Ende des 19. Jahrhunderts für eine Schreinerei umgebaut worden, aus dieser und der unmittelbar folgenden Zeit das dort erhaltene dreiflügelige Tor mit segmentbogigem, sprossengeteiltem Oberlicht, die Haustür in Formen der Neorenaissance und wohl auch das Zwerchhaus. Der massive Stallbereich blieb bestehen. Vierflügelige Fenster aus der zweiten Umbauphase sind außer im Zwerchhaus überall erhalten und tragen wesentlich zur Wirkung des Anwesens bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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