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Verschindeltes, zweistöckiges Fachwerkwohnhaus in Eckposition, traufseitig erschlossen, im Dachgeschoss ein Zwerchhaus. Die Bauzeit des Hauses ist schwer zu bestimmen, sie dürfte jedoch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts liegen. Archaisch erscheint die sichtbare, ursprünglich weniger exponierte Giebelkonstruktion mit dem durch hohe, gebogene Streben stabilisierten Firstständer und dem durch ein Zapfenschloss gesicherten Unterzug des Kehlbodens. Doch wurden ja nicht selten ältere, „einfachere" Konstruktionsformen an weniger einsehbaren Bauteilen verwendet. An der rechten Giebelseite ein durch beide Geschosse führender Eckständer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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