Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Als 1818 das Türmertor abgebrochen wurde, hat die Stadt die Baumaterialien versteigert. So kam es, dass das oberste, aus Fachwerk konstruierte Stockwerk des Torturmes, das 1725 erneuert worden war, erhalten blieb und hier am Wörth - wohl als Bleichhaus - wieder aufgebaut wurde. Auf etwa quadratischem Grundriss mit dreiviertelhohen Streben zu den kräftigen Eckständern zeigen zwei Seiten noch die vier ursprünglichen Fensteröffnungen mit angedeuteten Segmentbögen. Hohes Mansard-Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |