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Schlichtes zweistöckiges und traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Sockel aus Sandsteinquadern, das Gefüge an den Eckständern durch Mann-Figuren verstrebt. Durch Bundständer mit Fußstreben in zwei Zonen gegliedert, in der schmaleren rechten der Eingang über niedriger Freitreppe. Das Haus ist zusammen mit dem linken Nachbarhaus vom Verlauf des ehem. Mühlgrabens etwas zurückgesetzt und bildet so die rückwärtige Abgrenzung eines kleinen Platzes. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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