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Auf dem Grundstück blieb ein wohl hierher transloziertes ehemaliges Bleichhäuschen erhalten: schlichte Fachwerkkonstruktion des 19. Jahrhunderts mit Pultdach, Brettertür und schmalem Fenster. Solche Bleichhäuschen dienten zum nächtlichen Verwahren der auf den Bleichen ausgebreiteten Tuche. Das einzige hier erhaltene Exemplar ist Kulturdenkmal aus wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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