Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1895 für den Müller Konrad Wacker nach einem von Heinrich Möller gezeichneten Entwurf errichtetes Wohnhaus. Eingeschossiger roter Backsteinbau auf Basaltsockel. Der Eingangsbereich in der Mitte der Traufseite durch ein Geschoss überhöht und übergiebelt. Gliederungen durch gelb abgesetzte Lisenen und Konsolgesimse an der Traufseite und Deutsches Band an den Giebeln; die segmentbogigen Fenster mit Formsteinen gerahmt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und - wegen der Lage im Umfeld der Eichmühle - städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |