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Auf dem Platz befand sich ein mutmaßlich bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts erwähnter Brunnen. 1863 fiel er bei Reinigungsarbeiten ein. Für die drei dabei verunglückten Männer wurde ein schlichter Erinnerungsstein gesetzt; rechteckiger Sandstein mit eingetiefter Fraktur: „Brunnenunglück / am / 26. Aug. 1863". Der Brunnen wurde zugeschüttet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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