An der Kirche 2, historische Fotografie, 1955
An der Kirche 2, Bauaufnhame und Rekonstruktionsversuch von 1955
An der Kirche 2, sog. Küsterhaus
An der Kirche 2, Eingang
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • An der Kirche 2
Flur: 1
Flurstück: 285

Eines der ältesten und baugeschichtlich interessantesten Fachwerkhäuser der Stadt. 1586 fand der Verkauf einer „Behausung und Hoibreite zwischen Friedrich Walttern undt dem Pfarrhoif, oben ahn Kirchhof unden ahn die Schenckgaß stoßend" für 293 1/2 Gulden statt. Dabei hat es sich schon um das bestehende Haus gehandelt: eine dendrochronologische Untersuchung ergab als Baujahr etwa 1540.

Relativ schmales, zweigeschossiges, giebelständiges Haus auf hohem Sandsteinsockel. Dieser umfasst einen aus zwei hintereinander liegenden Räumen bestehenden Keller unter Spitztonnengewölbe; der Durchgang zwischen beiden Kellerräumen mit rechteckigem Gewände, die Abfasungen der Gewändesteine mit Fischgrätscharrierung. Die Konstruktion des ersten Geschosses im 18. Jahrhundert erneuert und nach rechts verbreitert. Aus dieser Zeit stammen dort die beiden großen segmentbogigen Fenster, die barocke Haustür mit Klappe, geschnitztem Gewände und hohem, bogigem Oberlicht sowie die Freitreppe mit barocken Steinwangen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts aus verkehrstechnischen Gründen gedreht wurde.

Das stark auskragende Obergeschoss zeigt sehr schön das Fachwerkgefüge der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts: schlichtes, kraftvolles Balkenwerk, das durch zwei konvex gebogene Geschossstreben ausgesteift wird. Vorkragung auch der beiden Dachgeschosse. Quergebälke mit konkaven Füllbrettern zwischen kräftigen Balkenköpfen, als Schmuck nur Rundstabprofile an Schwellen und Rähmen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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