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Anstelle eines älteren Hauses 1902 durch den riedeselischen Baumeister Jacob Reuter als „Baumeisterswohnung" im Auftrag der Familie Riedesel errichtet. Basaltsockel, massives, verputztes Erdgeschoss, Fachwerkobergeschoss in historisierendem Schmuckgefüge, Krüppelwalmdach. Das Haus ist sowohl für die Burg als auch für den Platz hinter der Kirche, dem es seinen Giebel zuwendet, von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |