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1933 nach Plänen des riedeselischen Baumeisters W. Detmer erbautes Wohnhaus. Noch geschult am englischen Landhausstil (Erker, deutlicher Bezug zum Garten), zugleich durch die Betonung „heimischer" Bauart und -materialien ein bemerkenswertes Beispiel der (späten) Heimatschutzarchitektur. Das Erdgeschoss ist verputzt und mit einzelnen herausragenden Sandsteinbossenquadern versehen, der ragende Giebel als streng wirkende Schmuckfachwerkkonstruktion ausgebildet.
Wie das Wohnhaus am Hang exponiert ein Gartenhaus, wohl aus der gleichen Zeit, mit Holzgittern und Zeltdach. Es gehört wie die Grundstückseinfassung und der zum Haus führende Treppenaufgang zum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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