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Steinbrücke über das Brennerwasser, entstanden in der Nachfolge des Schlitzer Steges zwischen 1838 und 1840 (eine eingemeißelte Jahreszahl ist nicht lesbar), bestehend aus zwei flachen Bögen, die wie der mächtige mittlere Pfeiler und die Widerlager aus Sandsteinquadern gefügt sind. Gestalterischer Anspruch drückt sich durch qualitätvolle Maurerarbeit und wulstige Gesimse aus. Die Brücke, die 1877 mit gusseisernen Laternen versehen worden war, verschwindet heute optisch unter der verbreiterten Betonfahrbahn. Kulturdenkmal aus verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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