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Zweigeschossiges Fachwerkhaus, das die hier abbiegende Hauptdurchgangsstraße der inneren Stadt markant bestimmt, indem die Giebelseite zum ehemaligen Untertor gerichtet ist. Das Erdgeschoss und die Traufseite zur Hintergasse sind verputzt, sonst wurde das Fachwerk um 1980 freigelegt: mit dreiviertelhohen Streben und zweifacher Verriegelung stammt es aus dem späten 18. Jahrhundert, der Mansardgiebel mit seiner geringeren Balkendimensionierung ist jünger und war offensichtlich ursprünglich für Verputz oder Verschindelung vorgesehen. Die anspruchsvolle zweiflügelige Eingangstür gehört zum Ladeneinbau von 1907 für den Textilfabrikanten Conrad List II., der dann 1912 zum großherzoglichen Hoflieferanten avancierte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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