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Das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert, gehörte ursprünglich dem Altenburger Zweig der riedeselischen Familie und wurde daher 1848 geplündert. Nachher war es im Besitz eines Textilfabrikanten (vgl. Bahnhofstraße 12). Von Belang sind insbesondere die Obergeschosse der zur Straße gerichteten Giebelseite unter Krüppelwalm, der Rest wurde teils massiv erneuert. Der Giebel scheint - nach der Zeichnung Ch. A. Rauschenbachs - um 1830 durch ein markantes halbes Radfenster geöffnet gewesen zu sein, das den klassizistischen Charakter des Gebäudes unterstrich. Mit ihrer Größe und dem für die Bauzeit typischen Gefüge ist die Fassade weiterhin von städtebaulicher Bedeutung für den umgebenden Bereich, nicht zuletzt als Fortsetzung der aufragenden nördlichen Häuserzeile der Hintergasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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