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Eingeschossiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke zu Zur Kirche mit Zwerchhaus über dem Eingang auf der zu einem kleinen Hof gelegenen Traufseite; entstanden vermutlich bereits im 19. Jahrhundert. Bewohnt ursprünglich vielleicht von Tagelöhnern des in der Nähe befindlichen adligen Hofgutes nördlich des Kirchhofes. Das Fachwerk heute verputzt, das historische Hausgefüge im übrigen aber unverändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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