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Das Fachwerkwohnhaus stellt den repräsentativsten Bau der kleinen Vorstadt vor dem Untertor dar. Es war mindestens seit Anfang des 19. Jahrhunderts der Länge nach geteilt. Zweigeschossig und giebelständig wurde es nach den Konstruktions- und Schmuckformen gegen Ende des 17. Jahrhunderts erbaut. Das Quergebälk ist mittels profilierter Balkenköpfe und gerundeter Füllhölzer betont, die Eckpfosten sind mit Säulenmotiv und Voluten versehen. Die Versteifung des Gefüges erfolgt in der älteren Form des Mannes mit verzierten Kopfwinkelhölzern. Giebelseitig erscheinen im mittleren Brüstungsgefach des auskragenden Obergeschosses zwei konvergierende, geschweifte und genaste Streben. Das Erdgeschoss auf Sandsteinsockel mit zweiläufiger Freitreppe gegen 1800, die Haustüren in biedermeierlichen Formen nach dem Vorbild der wohl aus dem Jahr 1858 stammenden in den 1990er Jahren erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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