Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nachdem das städtische Schank- und Braumonopol Anfang der 1820er Jahre gefallen war, versuchten einzelne Bürger, Lizenzen für private Brauereien oder Gasthäuser zu erlangen.
So begann 1861 mit dem „Projekt zur Erbauung einer Gartenwirthschaft nebst Anlage eines Felsenkellers für Herrn J. Krömmelbein zu Lauterbach" die Geschichte eines der bedeutendsten Lokale der Stadt.
Zunächst entstand eine eingeschossige gemauerte „Trinkhalle" entlang der Straße mit einem Anbau auf der rechten Seite. In den Anbau befand sich ein Flaschenzug, über den der Transport von Bierfässern durch einen Schacht (mit vierläufiger Treppe) in den unter dem Gasthaus errichteten „Felsenkeller" stattfinden konnte. Die oberirdischen Bauten bilden das Erdgeschoss der heutigen Gaststätte und wurden 1891 um ein Geschoss aufgestockt. Damit war der noch bestehende Bau fertig: sieben Achsen breit, durch Lisenen gegliedert und verputzt (die Rückseite blieb backsteinsichtig), die Fenster einzeln, in Zweier- oder Dreiergruppen von schlichten Sandsteingewänden gerahmt, über der Eingangsachse ein drittes Geschoss mit Giebel. Rechts entstand ein kleines Remisengebäude.
An der linken Seite wurde 1899 durch Jacob Reuter der große Saalbau in einer gleichsam manieristischen Fachwerkkonstruktion angebaut: der hohe Bau (unter flachem Satteldach) zeigt ein „eingeschossiges" Gefüge mit gestreckten Mann-Figuren und geschweiften Rauten in den „Brüstungsgefachen". Innen ist die Situation der Bauzeit mit Emporen und Bühne erhalten. Der Saal spielte über lange Zeit eine große Rolle im politischen und kulturellen Leben der Stadt. Gasthaus, Saal, Remise und der unter allen Bauteilen sich erstreckende Felsenkeller sind Kulturdenkmale aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |