Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1859/60 nach Plänen des Bensheimer Kreisbaumeisters Michael Mittermayer errichtetes Kasinogebäude. Der Architekt war Mitglied der am 16. März 1850, nach einem Vortrag des Mediziners Dr. Krauß gegründeten "Vereinigten Gesellschaft", mit der sich die Bensheimer Honoratioren um das gesellschaftliche Leben der Stadt bemühen wollten. In der "Kulturkampfzeit" vertrat der Verein freigeistige und liberale Ideen.
Am 14. Januar 1860 wurde das Vereinshaus eingeweiht, in dem bis zum Ersten Weltkrieg vor allem Tanz- und Theaterveranstaltungen stattfanden. Unter anderem wurde hier 1861 auch der Männergesangverein "Harmonie" gegründet. Das Gebäude erlebte Umbauten unter den Architekten Schoeneck, Lucius und Heinrich Metzendorf. Heute sind in dem hauptsächlich im Inneren veränderten Bau Geschäftsräume und Wohnungen untergebracht.
Das Kasinogebäude hat basilikalen Charakter. Es besteht aus einem zweigeschossigen, an der giebelseitigen Hauptfront dreiachsigen Mittelbau mit Satteldach, dem an den Längsseiten niedrigere "Seitenschiffe" angefügt sind. Der gesamte Bau ist verputzt, die Kanten sind durch breite Rahmenbänder betont. An der Ostseite findet sich noch der um 1909 unter Metzendorf angebrachte charakteristische Kammputz.
Zum zentralen Eingang an der Rodensteinstraße führt eine Sandsteintreppe mit Kugelaufsätzen an den Seitenwangen. Die leicht korbbogigen Fenster des Erdgeschosses weisen profilierte Sandsteingewände auf. Im oberen Geschoss sind die Fenster vereinfacht. An der Giebelseite Balkon aus jüngerer Zeit. Das Innere ist von Umbauten der vermutlich zwanziger und dreißiger Jahre gezeichnet.
Hinter dem Gebäude befanden sich eine inzwischen abgängige Kegelbahn sowie ein Eishaus.
Das vor allem äußerlich noch weitgehend gemäß seiner bauzeitlichen Konzeption erhaltene Gebäude ist als Werk regional bedeutender Architekten und als Zeugnis für das gesellschaftliche Leben Bensheims im 19. Jh. von geschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |