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1906 als Wohnhaus für den Landrat erbaut. Relativ schlichter eingeschossiger, giebelständiger Putzbau mit hohem, durch Schleppgauben ausgebautem Mansarddach. Gestalterisch hervorgehoben ist der traufseitige Eingang in neubarocken Formen mit Freitreppe und Vordach auf verzierten Holzkonsolen. Der ursprüngliche Charakter eines Landhauses ist durch Veränderungen (Schließung der Loggia an der Südostecke, Asphaltierung des ehemaligen Gartens) gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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