Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1910/11 für die Bezirkssparkasse errichtetes zweigeschossiges Gebäude in einem sachlich-neubarocken Stil. Über hohem Sandsteinsockel erhebt sich der kubische Putzbau, klar gegliedert durch Sandsteinelemente (Quaderung der Ecken, profilierte, im Hauptgeschoss segmentbogige, im Obergeschoss rechteckige Fensterumrahmungen). Im hohen Mansarddach breite Gaube mit profiliertem Dreiecksgiebel. Der Eingang an der linken Schmalseite über Freitreppe in einem zurückgesetzten Bauteil, darüber ein Balkon auf Konsolen. Von der Einfriedung des Grundstücks noch ein Eckpfosten vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |