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Die Entstehung der Oberhessischen Eisenbahn Gießen-Fulda geht auf erste Planungen in den 1850er Jahren zurück. Um die wirtschaftliche Situation des Darmstädtischen Oberhessen zu verbessern, aber auch um möglicherweise die Grundlagen für einen weiterreichenden Ost-West-Transitverkehr zu schaffen, wurde die Strecke seit Anfang 1869 durch die Oberhessische Eisenbahngesellschaft erbaut; 1870 arbeiteten kriegsgefangene Franzosen am Abschnitt Alsfeld-Lauterbach, der am 22. November des gleichen Jahres eingeweiht wurde. Ab dem 31. Dezember konnte von Lauterbach nach Salzschlirf weitergefahren werden. Die gesamte Strecke war am 31. Juli 1871 fertiggestellt. 1876 wurde sie verstaatlicht und 1897 im Rahmen der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft de facto dem preußischen Eisenbahnnetz einverleibt. Mit dem Bau der Vogelsbergbahn von Lauterbach nach Frankfurt 1901 wuchs die Bedeutung des Nordbahnhofs weiter an, Erweiterungen wurden notwendig.
Das Empfangsgebäude, ein zweigeschossiger gestreckter Putzbau unter flachem Satteldach, entstammt im Kern der Bauzeit der Oberhessischen Eisenbahn und ist in zwei Phasen vor und nach 1905 an beiden Schmalseiten erweitert worden. Zunächst entstand der Querflügel im Westen (im Erdgeschoss mit Wartesaal 3. und 4. Klasse, später Bahnhofswirtschaft;hier blieb von der alten Ausstattung die schwere, auf Wandpfeilern lagernde Balkendecke erhalten), dann wurde im Osten eine Verlängerung durchgeführt. Dabei erhielt das lisenengegliederte, für vorgründerzeitliche Bahnhöfe typisch schlichte Gebäude zum Bahnhofsvorplatz hin eine (nicht vollständig ausgeführte) repräsentativere Gestaltung durch seitliche polygonale Treppentürme, der östliche mit geschweifter, verschieferter Haube. Zum Gleiskörper hin breites Vordach auf hölzernen Stützen.
Fußgängerüberführung
Oberhalb des Empfangsgebäudes im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts errichtete, genietete Eisenkonstruktion, die über den Bahnkörper führt und ursprünglich für von außerhalb der Stadt (insbesondere aus Maar) kommende Fußgänger gedacht war. Mit der Erweiterung des Gleiskörpers 1905 wurde die Brücke in einfacher Weise nach Norden verlängert. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und technischen Gründen.
Güterabfertigungshalle
Gleichzeitig mit dem Bahnhof entstand das später mehrmals erweiterte Gebäude für die Güterabfertigung als Fachwerkbau. Als notwendiger Bestandteil des Bahnhofs und Ausdruck seiner ursprünglichen Bedeutung zum Kulturdenkmal Nordbahnhof gehörig.
Das Empfangsgebäude mit dem Bahnhofsvorplatz (Pflasterung, Linden), die Fußgängerbrücke und die Güterhalle sind Kulturdenkmäler aus architektur-, technik-, wirtschafts- und ortsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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