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Repräsentatives, am Hang aufragendes Wohnhaus, 1903 in der zeittypischen Materialvielfalt als Gastwirtschaft erbaut; Architekt war E. Reitz, Groß-Karben. Zweigeschossiger Putzbau auf Sockel aus Sandstein und Basalt, Gliederung durch Eckquaderung und Gurtgesims, barockisierende segmentbogige Fensterumrahmungen. Steile Satteldächer, Giebel in Fachwerkkonstruktion (zum Teil verkleidet), Hausrückwand Backstein. Im Bereich des Hauses hatte sich im 19. Jahrhundert ein Gartenlokal mit geräumigem Tanzpavillon etabliert, der ebenso wie zwei turmartige Gartenhäuser verschwunden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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