Cent 6/8, Burgbrauerei, Fassade
Cent 6/8, Burgbrauerei, Fassadendetail
Cent 6/8, Burgbrauerei, Situationsplan von 1920
Cent 6/8, Burgbrauerei
Burgbrauerei, ursprünglicher Plan, Aufriss
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Cent 6
  • Cent 8
Burgbrauerei, Hauptgebäude, Mälzerei und Grundstückseingassung
Flur: 1
Flurstück: 1293/3

Der Name der ehemals riedeselischen Brauerei geht auf das 1640 in der Lauterbacher Burg gegründete Brauhaus zurück. Dieses bestand dort bis zum Neubau an der Cent. Auf dem heutigen Brauereigelände hatten bereits 1865 ein Felsenkeller und die "Felsenkellerwirthschaft im Zehntgarten" bestanden, die in jenem Jahr eine Kegelbahn (entlang der heutigen Adolf-Spieß-Straße, erneuerte Fachwerkkonstruktion) erhielt.

Das Hauptgebäude der Brauerei wurde 1892/93 nach Plänen des Kölner Architekten August Grimm errichtet. In exponierter Position, zwei- bis dreieinhalbgeschossig und breit gelagert an der ansteigenden Straße, stellt es mit seinen aus roten und gelben Backsteinen aufgeführten und durch Lisenen, Gesimse, Blendbögen und rund- bzw. segmentbogige Öffnungen gegliederten Fassaden das repräsentativste Industriegebäude der Stadt dar.

Erweiterungsbauten in schlichterer Form entstanden im anschließenden Jahrzehnt: 1898 stadtauswärts die Mälzerei als dreigeschossiger, lisenengegliederter Putzbau, um 1900 Eishalle und Kesselhaus mit Schornstein. Schließlich wurde in den 1950er Jahren zwischen dem alten Hauptgebäude und der Mälzerei an der Straße das Gerstensilo zumindest teilweise in Gleitschalungstechnik errichtet.

Das Hauptgebäude und die Mälzerei sowie die gemauerte Grundstückseinfassung zur Cent und zur Adolf-Spieß-Straße, im Wesentlichen identisch mit der vor 1880 errichteten Basaltmauer um den Centgarten mit dem Fachwerkaufsatz der Kegelbahn sind Kulturdenkmale aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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