Cent 21, Bauhof
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Cent 21
Sog. Bauhof
Flur: 2
Flurstück: 59/1

1821 erwarb der „Bauwerkmeister" Andreas Fink (1787–1842) das große Grundstück und errichtete für sich das großzügige Wohnhaus mit Nebengebäuden (das Brandkataster nennt u.a.: „Haus mit zwei Flügeln, Nebenbau mit Stall und Holzschoppen, Schweinestall, Kegelhaus mit Saal, Schieshäuschen"). Fink hatte die Absicht, hier an der neuen Straße nach Alsfeld auch ein Gasthaus einzurichten, was ihm offiziell erst 1840 gelang.

Das Wohnhaus besteht aus einem zum Hof giebelständigen, zweigeschossigen Putzbau (über dem Erdgeschoss verziertes Wappen mit drei Finken), der an beiden Traufseiten durch eingeschossige gestreckte Anbauten erweitert ist. Der linke enthält den Hauseingang. Alles erhebt sich über steinsichtigem Sockel mit abschließendem wulstigem Gesims. Rechts folgt im rechten Winkel angesetzt ein den Hof abschließendes Fachwerkgebäude mit Saal und Loggia.

An der Rückseite des Anwesens zur Gartenstraße entstand 1860 als letztes Gebäude der Anlage ein langgestrecktes massives Stallgebäude (im Inneren Kreuzgratgewölbe auf glatten Sandsteinsäulen!) mit Fachwerkobergeschoss. Zu dem Anwesen gehört außerdem ein kleines hölzernes Gartenhaus. Die gesamte Anlage mit dem parkartig angelegten Garten ist gut erhalten und stellt ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen künstlerischen und städtebaulichen Gründen dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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