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Auf dem Grundstück blieb ein klassizistisches Gartenhaus aus der Zeit um 1800 erhalten: eingeschossige Fachwerkkonstruktion unter biberschwanzgedecktem Zeltdach; symmetrisch gestaltete Eingangssituation mit schmalen Fenstern zu beiden Seiten der Tür. Die Fenster durch Schlagläden zu verschließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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