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Durch sein zwar schlichtes, aber gut proportioniertes konstruktives Fachwerkgefüge und sein Krüppelwalmdach passt sich das giebelständige zweigeschossige Bürgerhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert in die Häuserzeile ein. Die Freilegung der mit halbhohen Streben und einfacher Verriegelung konstruierten Fassade erfolgte 1980. Im Erdgeschoss relativ angepasst gestalteter Schaufenstereinbau, der auf das Jahr 1872 zurückgeht. Der Flur mit schönem Terrazzofußboden, im rückwärtigen Hof Rudimente der Stadtmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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