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Wetteraukreis
Reichelsheim
Blofeld
  • Gesamtanlage
Blofeld

Gesamtanlage Blofeld

Der Ortsgrundriß Blofelds wird von dem Kirchhof auf erhöhter Hanglage und mit benachbartem ehemaligen Adelssitz (Niddaer Straße 5-7) sowie von der Durchgangsstraße in Tallage (Friedberger/Niddaer Straße) geprägt. Das Nebeneinander von Kirche, Adelssitz und bäuerlichen Gehöften repräsentiert eine mittelalterliche Dorfanlage besonders anschaulich. Die bauliche Ausformung stammt überwiegend aus der Rekonstruktionsphase nach dem 30jährigen Krieg. Mit Ausnahme der kleinen Bebauungsinsel zwischen Friedberger Straße und Gäßchen sind die Bauerngehöfte linear entlang der schon angesprochenen Durchgangsstraße angeordnet. Auffällig ist die Vielzahl der vierseitig umbauten, vollkommen geschlossenen Hofanlagen. Die rückwärtigen Scheunen fügen sich zu Riegeln zusammen, die ursprünglich sicher eine wehrhafte Funktion hatten. Den Scheunen auf der Südseite der Niddaer Straße folgen Hausgärten, die den historischen Ortsrand markant einfassen. Ein schmaler Weg entlang der Scheunen auf der Nordseite der Niddaer Straße bezeichnet vielleicht einen früheren, inzwischen verfüllten Graben.

Der topographisch bedingte gewundene Verlauf von Friedberger und Niddaer Straße wird von für die dörfliche Gemeinschaft wichtigen Einrichtungen gesäumt: das ehemalige Bürgermeisteramt in Friedberger Straße 11, der Brunnen vor dem ehemaligen Adelssitz Niddaer Straße 5-7, schließlich der kleine Platz im Osten der Niddaer Straße mit einem weiteren Brunnen. In seiner Nachbarschaft befand sich in früherer Zeit die Dorflinde und das Spritzenhaus. Auch solche Verluste schmälern nicht die siedlungsgeschichtliche Bedeutung der Blofelder Gesamtanlage, die nicht zuletzt auf deren Reichtum an verschiedenen bäuerlichen Haus- und Gehöftformen beruht.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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