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Das zweigeschossige, traufständige Fachwerkhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert zeichnet sich städtebaulich insbesondere dadurch aus, dass mit seiner linken Hälfte eine Durchfahrt überbaut ist.
Die Eckständer des rechten Hausteils sind im Erdgeschoss mittels dreiviertelhoher Streben und Kopfwinkelhölzer, darüber in der jüngeren Mann-Form stabilisiert. Zweizonige Gliederung durch mit Fußstreben versehene Bundständer, in der schmaleren linken Zone der Hauseingang, darüber Ausbau des hohen Mansarddaches durch ein Zwerchhaus. Geschossvorkragung mit abgerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern. Das Obergeschoss wurde etwas später in angepasster Konstruktion nach links erweitert und ruht dort an der Giebelseite auf vier Pfosten mit je zwei oder drei Bügen. So wurde die Möglichkeit des Durchganges von der Lauter zum Mühlgraben beibehalten. Die Rückseite des Hauses großenteils durch eine jüngere, zweistöckige Veranda verbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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