Schüler und Lehrer vor dem Portal der Landwirtschaftsschule im Winter 1953/54
Goldhelg 20, Lampe am Portal
Goldhelg 20, ehem. Landwirtschaftsschule
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Goldhelg 20
Ehem. Landwirtschaftsschule
Flur: 2
Flurstück: 215/3

1951/52 erhielt die seit 1919 in Lauterbach im Steinweg 13 bestehende Landwirtschaftsschule an der Goldhelg ihren durch Mittel des Marshallplans geförderten Neubau. Im Gegensatz zum benachbarten, etwa gleichzeitig errichteten Trakt des Gymnasiums steht der breite, dreigeschossige Putzbau (Plan: Regierungsbaurat Ernst-Otto Hofmann, Staatsbauamt Lauterbach) noch sehr stark in der Tradition der Heimatschutzarchitektur der 1930er Jahre. Darauf weist besonders der segmentbogige Eingang hin: zwar aus der Mittelachse verschoben, wird er durch eine breite Freitreppe, seitliche Wandleuchten und insbesondere den darüber angebrachten „Erscheinungsbalkon" betont. In diesen Zusammenhang stellt sich auch die straßenseitige Grundstückseinfassung, eine Sandsteinmauer, die in der Achse des Schuleinganges für eine Treppe halbkreisförmig einschwingt. Die Hoffläche wird nach rechts durch einen ähnlich dem Hauptgebäude gestalteten kleineren Bau abgeschlossen (ursprünglich Maschinenvorführraum im Erd-, Direktorenwohnung im Obergeschoss). Im Inneren des ehemaligen Schulgebäudes, in dem auch das Landwirtschaftsamt Lauterbach und Unterkünfte für externe Schüler untergebracht waren, repräsentatives Vestibül mit zeittypischem Treppenaufgang. Als charakteristischer Bau der frühesten Nachkriegszeit und wegen seiner ursprünglichen Funktion als Landwirtschaftsschule (bis 1974) Kulturdenkmal aus geschichtlichen und auch baukünstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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