Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wie die westlichen Nachbarn im Rudloser Weg steht das kleinbürgerliche Haus mit seinem hohen Sockel eher in der Bautradition ländlicher Hintersiedleranwesen. Gestalterisch bemerkenswert an dem – den Übergang zwischen der Altstadt und dem um die Wende zum 20. Jahrhundert bebauten Abschnitt der Hainigstraße prägenden – traufständigen Bau, der aus einer älteren Scheune entstand, sind das Mansarddach, die Haustür sowie die schmiedeeiserne Einfassung des Grundstücks und des Treppenaufgangs in Jugendstilformen aus dem Jahr 1909.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |