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Das Wohnhaus wurde kurz vor 1900 durch Gustav Jockel erbaut, wobei er die Pläne für sein eigenes Wohnhaus (Hainigstraße 43) noch einmal verwendete. Es ist allerdings in den Details nicht mehr so vollständig erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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