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Im hinteren Bereich des Grundstückes steht ein kleines, relativ hohes Gartenhaus aus konstruktivem Fachwerk mit Satteldach. Es wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts für Friedrich Sandmann erbaut und irritierte – der Überlieferung nach – dessen Mitbürger wohl wegen der sichtbar gebliebenen Backsteinausfachung. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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