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Errichtet ab 1901/02 in baulichem und funktionalem Zusammenhang mit dem städtischen Elektrizitätswerk, dessen Heizkraft hier genutzt werden konnte. Der originelle Entwurf stammte wohl von Baumeister Jockel und ergab einen gestreckten, eingeschossigen roten Backsteinbau unter spitzen Satteldächern. In jüngster Zeit wurde er in ähnlicher Form verlängert. Die ehemalige städtische Badeanstalt ist als einst überaus bedeutende Einrichtung Kulturdenkmal insbesondere aus architektur- und sozialgeschichtlichen, aber auch städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |