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Entlang der Nordseite der massiven Einfriedung des adligen Hofgutes von Blofeld erstreckt sich auf schmaler Parzelle ein traufständiges Wohnhaus. Etwas niedriger, aber mit derselben Firstausrichtung schließt sich nach Osten eine kleine Stallscheune unmittelbar an. Beide Gebäude in Fachwerk Mitte des 18. Jahrhunderts errichtet; das zweizonige Wohnhaus fast vollkommen unverändert, die Stallscheune offenbar nachträglich im Erdgeschoß massiv unterfangen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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