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Zwei schmale Gärten, ein Treppenzugang zum Wasser und ein ehem. Stallgebäude (massiv aus Basalt mit Sandsteingliederungen, nach beiden Seiten in Backstein bzw. Fachwerk erweitert; darunter eigens aufgeführte Ufermauern) bilden hier die Begrenzung der Straße zur Lauter. Sie gehör(t)en zu gegenüber liegenden Anwesen und stellen ein Zeugnis der intensiven Flächennutzung in diesem eng und offensichtlich planlos bebauten Bereich der Stadt dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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