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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1800, das Dach durch ein Zwerchhaus ausgebaut. Das mit geschosshohen Streben versteifte Gefüge zeigt über beide Geschosse durchgehende Eckständer und eine profilierte, dem Rähm aufliegende Stockschwelle. Jünger ist die breite, zweiflügelige Tür in Neorenaissanceformen, die mit ihrer Flachschnitzerei auf das Gewerbe des Hausbewohners hinweist: es erscheint der Schild der Malerinnung. Entsprechend sind auch die Gefache mit diesem Schild und mit feinen floralen Ornamenten bemalt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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