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Großvolumiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Hofraum und Nebengebäude, teilweise mit niedriger Mauer eingefasst. Der Komplex entstand im Wesentlichen 1656 als riedeselisches Anwesen und geht – vor der Burg gelegen – vermutlich auf einen seit 1394 nachweisbaren adeligen Hof zurück, der 1533 als „Burgseß auf der Freiheit" beschrieben wird. Später von freiherrlichen Beamten bewohnt, stellt er ein frühes erhaltenes Beispiel herrschaftlichen Wohnens und Wirtschaftens in der Stadt dar. Das fast schmucklose Gefüge des Haupthauses ist gekennzeichnet durch recht hohe Stockwerke, Geschossauskragung über schlichtem Quergebälk, Verstrebung der Eckständer in der älteren Mannform, der Bundständer an der Giebelseite durch kurze geschweifte Fußstreben; zweifache Verriegelung. Unter dem Haus entstand gleichzeitig ein großer und hoher Gewölbekeller „zur Stellung der Fässer", sein rundbogiger Eingang von der Hintergasse aus ist zu erkennen. Rückwärtig, teilweise auf der das Grundstück abschließenden Sandsteinmauer ein ehemaliger „Holzstall" aus Fachwerk, in der Mauer ein altes Fenstergewände, ähnlich profiliert wie die Fenster des Burgschlosses. Zurückhaltender Umbau 1879, Fachwerkfreilegung 1976.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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