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Der zweigeschossige Bau unter Walmdach entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts in schlichten Formen. Er diente zur Unterbringung des freiherrlich-riedeselischen Archivs (daher noch die teilweisevergitterten Fenster), auch während der dramatischen Ereignisse vom März 1848. Das seit 1957 durch einen Ladeneinbau straßenseitig geöffnete Erdgeschoss massiv und verputzt und hinsichtlich seiner steinsichtigen Gliederungen (Ecklisenen, Gewände) vergleichbar der Burgwirtschaft. Das über einem Gurtgesims etwas zurückspringende Obergeschoss ebenfalls verputzt, aber bis auf die Westseite als Fachwerkkonstruktion mit großen, vierflügeligen Fenstern errichtet. Aufgrund seiner ursprünglichen Funktion ist das Haus als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen zu betrachten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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