Hochstraße 9
Hochstraße 9, Gartenhaus
Hochstraße 9, Gartenplastiken
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Hochstraße 9
Wohnhaus, Gartenhaus und Gartenanlage
Flur: 6
Flurstück: 197

Der Hopfenberg gehörte zu dem um die alte Stadt angelegten Ring bürgerlicher Gärten, von denen die 1889 geschaffene Wahl´sche Anlage von besonderer gartengeschichtlicher Bedeutung war: „Pomologen und Gartenfreunden ist der Besuch des Gartens von Jak. Wahl zu empfehlen", schrieb 1894 ein früher Fremdenführer durch den Vogelsberg, der sonst wenig Sehenswürdigkeiten in Lauterbach zu nennen wusste.

Inzwischen ist der Hopfenberg und damit auch der genannte Garten dicht mit Einfamilienhäusern bebaut. Zu den frühesten gehört das 1936 im oberen Bereich des Hopfenberges nach Plan Georg Helfenbeins im Heimatstil erbaute eingeschossige Wohnhaus Hochstraße 9, dessen aufragender, der Stadt zugewandter und heute aus Witterungsgründen verschindelter Fachwerkgiebel auf Fernwirkung berechnet war.

Von der alten, reichen Architektur des Wahl´schen Gartens hat sich auf dem zum Haus gehörenden Grundstück mehreres erhalten: Auf einer mit Basaltsteinen eingefassten Erhebung steht ein schlankes, achtseitiges verschindeltes Gartenhäuschen mit drei sehr schmalen, spitzbogigen Öffnungen und einer feinen gotisierenden Eingangstür über kurzer Freitreppe. Abschließend auf Zierkonsolen weit auskragender, achtseitiger verschieferter Spitzhelm mit Knauf. Im inneren ursprünglicher Fußboden aus bunten Fliesen.

Zwei neoklassizistische Gartenplastiken auf hohen Sockeln stellen große Frauenfiguren dar, die mit Spaten und Blumenkorb bzw. mit Kranz und Blumenkorb ausgestattet sind (Bezeichnet „J. Hersel Ullersdorf 467" und „J. Hersel 138"). Die Plastiken säumen den Weg zu einer künstlichen Grotte. Auf der Grotte ehemals eine Laube, die Treppenzugänge erhalten. Neben der Grotte erhebt sich auf einem Basaltunterbau ein niedriger runder „Aussichtsturm" aus Basalt. Ansonsten blieben von den Gartenanlagen Trockenmauern erhalten.

Wohnhaus, Gartenhaus und Anlagen sind Kulturdenkmale aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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