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Die beiden im Heimatschutzstil der 1930er Jahre erbauten Wohnhäuser dokumentieren zum einen den damaligen Stand der Stadtentwicklung, zum anderen formulieren sie insbesondere mit ihren Fachwerkgiebeln deutlich die auch politisch propagierte Architektursprache ihrer Zeit. Während das Fachwerk des 1935 erbauten Hauses Nr. 27 eher noch aus der heimischen Bautradition entwickelt scheint, zeigt Nr. 19 ein quasi abstrakt formuliertes Gefüge, dessen Kennzeichen die Andeutung durchkreuzter Rauten unter den erkerartig hervorgerückten Fenstern darstellt. Inschrift: „Erbaut von Otto Wacker und Ehefrau Sophie geb. Faust (1936)".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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