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Auf dem Grundstück hat sich ein Gartenhaus des 18. Jahrhunderts erhalten: kubischer Fachwerkbau unter Zeltdach, die Wände bis auf die Front großenteils massiv ersetzt, musterhaft noch die Eingangsseite mit spätklassizistischer Tür (aus einem abgebrochenen Haus im Alten Steinweg transloziert) zwischen alten Fenstern. In der Sandsteinstufe davor die Jahreszahl 1742.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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