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Zwischen den Häusern Karlstraße 27 und Mozartstraße 8 steht auf einem Sandsteinsockel die etwas unterlebensgroße Bronzeplastik eines nackten Jünglings mit hocherhobenem rechtem Arm. Geschaffen 1961 von Adam Antes aus Worms bedeutet sie eine für die Entstehungszeit des Stadtviertels charakteristische künstlerische Bereicherung der HEGEMAG-Siedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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