Niddaer Straße 5-7, Hofgut, aus südlicher Richtung
Niddaer Straße 5-7, Portal Herrenhaus
Niddaer Straße 5-7, Hofgut, Wirtschaftsgebäude
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Wetteraukreis
Reichelsheim
Blofeld
  • Niddaer Straße 7
  • Lindenstraße 4
Ehemals adliges Hofgut
Flur: 1
Flurstück: 149, 150/1, 158/1

In geringer Entfernung östlich des Kirchhofes befindet sich das von einer Bruchsteinmauer gefaßte Areal des Blofelder herrschaftlichen Hofes. Das Herrenhaus ist im Kern ein Fachwerkbau vermutlich noch des 17. Jahrhunderts. Der reich profilierte Geschoßversatz zwischen Erd- und Obergeschoß deutet auf ein solches Entstehungsdatum. Die südliche Giebelseite mit rheinischem Fenstererker. Das ursprünglich hohe Dach mit Krüppelwalm inzwischen ersetzt durch ein flach geneigtes Satteldach. Die Balustrade der Freitreppe auf der westlichen Traufseite mit den Initialen WE, die Wilhelm Ernst von Geismar bezeichnen sollen. Er wird 1708 als Herr des Gutes überliefert. Westlich des Herrenhauses ein Riegel von Wirtschaftsbauten, der ursprünglich sein Ende an der entlang der Niddaer Straße gelegenen Scheune fand. Die Scheune wurde 1978 nach einem Brand niedergelegt. Das nördlichste der erhaltenen Wirtschaftsgebäude im Fachwerkobergeschoß mit inschriftlich 1879 datierter Putzornamentik. Eine alte Abbildung zeigt neben dem Zugang zum Hof einen eingeschossigen pavillonartigen Fachwerkbau, der inzwischen allerdings ebenfalls beseitigt ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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