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Das Erdgeschoss des traufständigen Hauses wurde in den 1950er Jahren durch Schaufenster geöffnet. Das Obergeschoss kragt etwas vor, die Füllhölzer sind abgerundet. Die Stockschwelle zeigt eine Bauinschrift: „GOTTFRIED SENCKLER AO 1793 ZIMMER MEISTER CONRAD HENCEL" (der Buchstabe N ist jeweils spiegelverkehrt wiedergegeben). Eck- und Bundständer sind noch durch Mann-Figuren verstrebt. Das zweite Obergeschoss wurde 1896 aufgesetzt, sein Fachwerk ist durch Rauten in zwei Brüstungsgefachen verziert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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