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Die drei Fachwerkwohnhäuser wurden nach einem Brand 1895 neu errichtet, die Pläne zeichnete Heinrich Möller. Zweigeschossige, traufständige Gebäude mit Zwerchhäusern. Gediegenes gründerzeitliches Fachwerk, ausgestaltet durch hohe Andreaskreuze, Vorkragung der Obergeschosse, gründlich ausgearbeitete Quergebälke und abgeschrägte Balkenkanten. Ausfachung durch gelbe Klinker. Bei den beiden rechten Häusern sind Haustüren der Bauzeit erhalten geblieben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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