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Dem Kopfbau des Anwesens, vor dem die Königsberger Straße (Bundesstraße 254) den Stadtkern erreicht, kommt eine hohe städtebauliche Funktion zu indem es zur Maßstäblichkeit der Altstadt überleitet. Zweigeschossiger, verschindelter Bau wohl des frühen 19. Jahrhundert mit ausdrucksvollem Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |